Die Bevölkerung kann auf ungefähr 17 300 Berufs- und freiwillige Feuerwehrleute zählen, die 34 Hilfeleistungszonen und der Feuerwehr Brüssel zugeteilt sind. In Notfällen können Sie die Feuerwehr jederzeit unter der Notrufnummer 112 erreichen. Wenn es nicht dringend ist, rufen Sie besser Ihre Hilfeleistungszone über deren Telefonnummer an.
Die Feuerwehr ist natürlich mit der Brandbekämpfung betraut.
Doch sie hat noch viele andere Aufgaben. So wird sie auch eingesetzt:
Die Aufgaben der Berufsfeuerwehrleute sind die gleichen wie die der freiwilligen Feuerwehrleute. Der Unterschied liegt darin, dass Freiwillige nicht Vollzeit für die Feuerwehr arbeiten. Freiwillige können in Absprache mit der Hilfeleistungszone selbst bestimmen, wann sie verfügbar sind. Die Zone kann also verlangen, dass man eine gewisse Mindestzeit verfügbar ist, aber als Freiwilliger bestimmen Sie in Absprache mit der Hilfeleistungszone, wann Sie verfügbar sind.
Dies bedeutet auch, dass Einsätze und Ausbildungen für Berufsfeuerwehrleute Teil des Hauptberufs sind, wohingegen Freiwillige zusätzlich zum normalen Job daran teilnehmen.
Freiwillige können auch Berufsmitglieder werden. Dies nennen wir "Professionalisierung". Hierfür sind jedoch zuerst eine Prüfung und eine Probezeit zu absolvieren.
Jede Zone wählt das Schichtsystem, das sie anwenden möchte. Dies bedeutet, dass ein Mitglied der Berufsfeuerwehr wie folgt arbeitet:
Selbstverständlich hat man in all diesen Systemen ein Recht auf Pausen in den Schichten, auf Ruhezeiten nach einer Schicht und auch auf eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden.
Freiwillige können Bereitschaftsdienst in der Kaserne haben oder von dort, wo sie sich gerade befinden, abgerufen werden.
Feuerwehrleute mit demselben Dienstgrad erhalten die gleiche Entlohnung, ungeachtet der Zone, für die sie arbeiten. Die Gehaltstabellen nach Dienstgraden befinden sich in Anlage 1 zum Besoldungsstatut.
Freiwillige erhalten keinen "Lohn", sondern eine "Vergütung", die ebenfalls vom Dienstgrad abhängig ist. Sie werden für Bereitschaftsdienste in der Kaserne, Einsätze, Vorbeugung, administrative oder logistische Aufgaben, Übungen und Ausbildungen vergütet. Die Tabellen mit den Beträgen der Vergütungen pro Stunde und nach Dienstgraden befinden sich in Anlage 2 zum Besoldungsstatut. Freiwillige Mitglieder der Feuerwehr kommen in den Genuss einer Steuerbefreiung und einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen, weil sie sich in den Dienst der Bevölkerung stellen.
Sowohl das Berufspersonal als auch das freiwillige Personal kann zudem noch verschiedene Arten Zulagen erhalten.
Berufsmitglieder haben Anrecht auf 26 Tage Jahresurlaub, mit einem zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr ab dem Alter von 50 Jahren.
Freiwillige Mitglieder dürfen in einem Zeitraum von 12 Monaten durchschnittlich höchstens 24 Stunden pro Woche arbeiten; die Dauer einer Arbeitsleistung darf 24 Stunden nicht überschreiten, außer in Notsituationen. Für einen Zeitraum von 7 Tagen hat man im Prinzip Anrecht auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden. Von dieser Regel kann abgewichen werden, vorausgesetzt, dass die Ruhezeit binnen 14 Tagen gewährt wird.
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