NOFF2: KAPITÄN

Werden Sie von einer Hilfeleistungszone als Kapitän auf Probe angeworben, können Sie mit der Ausbildung zur Erlangung des Brevets NOFF2 beginnen. Sie absolvieren die gleiche Ausbildung wie Feuerwehrleute (m/w/x) und Sergeanten, jedoch ergänzt um Ausbildungen, deren Schwerpunkt eher auf der Führung und Ausbildung von Einsatzkräften liegt.

Ein Kapitän übernimmt operative, administrative und technische Managementaufgaben und ist für die Koordinierung einer Reihe von Einsatzteams vor Ort bei komplexen oder größeren Zwischenfällen und Notsituationen verantwortlich. Er sorgt dafür, dass die Aufträge der Hilfeleistungszone ordnungsgemäß erfüllt werden, indem er die Teams angemessen begleitet und dafür sorgt, dass sie reibungslos funktionieren. Er informiert auch über den Managementbereich.

Um durch Anwerbung unmittelbar Kapitän zu werden, müssen Sie eine Ausbildung von insgesamt 748 Stunden absolvieren. Die Ausbildung umfasst die Ausbildungen NB01 (Feuerwehrmann), NM01 (Sergeant), NM02 (Adjutant) und NOFF1 (Leutnant). Möchten Sie mehr über den Inhalt dieser Ausbildung erfahren? Siehe Anhang 1 des K.E. vom 18.11.2015

Wer bereits als Leutnant (m/w/x) einer Hilfeleistungszone tätig ist, kann auch im Rahmen eines Beförderungsverfahrens zum Kapitän aufsteigen. Hierfür absolvieren Sie die Brevet-Ausbildung NOFF2. Haben Sie den Kurs bestanden, können Sie am Beförderungsverfahren teilnehmen.

Die Ausbildung NOFF2 umfasst 102 Stunden mit Theorie und praktischen Übungen und besteht aus den folgenden Modulen:

  • Operativer Ansatz
  • Krisenmanagement - Stufe 2
  • Verwaltungsmanagement

Eine Hilfeleistungszone kann die Ausbildung NOFF2 durch andere Ausbildungen (FOROP-1, FOROP-2, PREV-1, PREV-2, Kompetenzmanagement und -bewertung oder Führungskompetenzen) ergänzen. Ist dies der Fall, wird es stets im Stellenangebot erwähnt. Diese zusätzliche Ausbildung kann für freiwillige Mitglieder und Berufsmitglieder derselben Hilfeleistungszone unterschiedlich sein. Als freiwilliges Mitglied der Feuerwehr absolvieren Sie bis zu zwei zusätzliche Ausbildungen.