PRÜFUNGEN

Die föderalen Eignungsprüfungen bestehen aus drei Modulen und
werden in den elf belgischen Feuerwehrschulen organisiert.

Es gibt auch Hilfeleistungszonen, die diese Prüfungen selbst organisieren. Kontaktieren Sie hierfür die Hilfeleistungszone.

 

DIE PRÜFUNGEN BESTEHEN AUS 3 MODULEN:

1. KOMPETENZTEST

Je nach Dienstgrad, für den Sie sich bewerben, absolvieren Sie einen anderen Kompetenztest.

  • Einen Kompetenztest für das Personal im einfachen Dienst (Dienstgrad eines Feuerwehrmanns m/w/x) absolvieren Sie nur, wenn Sie nicht über ein Diplom oder Studienzeugnis des sechsten oder siebten Jahres des Sekundarunterrichts verfügen.
  • Einen Kompetenztest für das Personal im mittleren Dienst absolvieren Sie, wenn Sie sich für den Dienstgrad eines Sergeanten bewerben möchten.
  • Einen Kompetenztest für das Personal im höheren Dienst absolvieren Sie, wenn Sie sich für den Dienstgrad eines Kapitäns bewerben möchten.

Um den Kompetenztest zu bestehen, müssen mindestens 50 Prozent erreicht werden. Hierauf erhalten Sie eine unbefristet gültige Bescheinigung.

Wenn Sie den Kompetenztest nicht bestehen, müssen Sie ihn erneut ablegen. Hierfür gibt es keine Wartezeit, Sie können sich sofort wieder einschreiben. Falls Sie - außer in Fällen höherer Gewalt - nicht zur Prüfung erscheinen, können Sie sich erst nach 6 Monaten (ab dem Datum der Nichtteilnahme) erneut einschreiben.

2. TEST DER HANDWERKLICHEN FERTIGKEITEN

Die Feuerwehr sucht vor allem handwerklich geschickte Personen, denn dort muss man oft mit technischem Material umgehen. Anhand des Tests der handwerklichen Fertigkeiten wird die Geschicklichkeit zukünftiger Feuerwehrleute getestet.

Über welche Kenntnisse sollte man unbedingt verfügen? Grundkenntnisse in den Bereichen Installation, Holzbearbeitung und Elektrizität. Es geht also darum, etwas zu messen, zu sägen, zu bohren und zusammenzuschrauben. Sie müssen zwei praktische Prüfungen bestehen. Es wird immer mindestens eine Prüfung im Bereich Holzbearbeitung, kombiniert mit einer anderen Art von Prüfung (Elektrizität, Installation, ...) vorgesehen. Es kann hilfreich sein, wenn Sie regelmäßig heimwerken, aber Sie können dies sicherlich auch üben.

Sie müssen sowohl die erste als auch die zweite praktische Prüfung bestehen. Bestehen Sie eine dieser Prüfungen nicht, haben Sie den Test der handwerklichen Fertigkeiten nicht bestanden. Bestehen Sie beide Prüfungen, erhalten Sie eine unbefristet gültige Bescheinigung.

Wenn Sie den operativen Test der handwerklichen Fertigkeiten nicht bestehen, müssen Sie ihn erneut ablegen. Auch hier gibt es keine Wartezeit, Sie können sich sofort wieder einschreiben. Falls Sie - außer in Fällen höherer Gewalt - nicht zu einer Prüfung erscheinen, können Sie sich erst nach 6 Monaten (ab dem Datum der Nichtteilnahme) erneut einschreiben.

3. PRÜFUNGEN DER KÖRPERLICHEN EIGNUNG

Mit den Prüfungen der körperlichen Eignung testen wir Ihre körperliche Fitness im Hinblick auf Ausdauer und Kraft. Insgesamt müssen Sie neun der elf Prüfungen bestehen, wobei die beiden ersten Ausschlusscharakter haben. Die Reihenfolge der Prüfungen der körperlichen Eignung ist immer gleich. Wenn Sie den Lauftest oder den Leitertest nicht bestehen, dürfen Sie die nächsten Prüfungen nicht ablegen.

Wenn Sie diese Prüfungen bestehen, erhalten Sie eine Bescheinigung, die zwei Jahre lang gültig ist (ab dem Datum des Protokolls der Eignungsprüfungen, an denen Sie teilgenommen haben). Sechs Monate vor Ablauf der Zeitraums von zwei Jahren können Sie die Gültigkeit Ihres FBN verlängern, indem Sie die Prüfungen der körperlichen Eignung erneut absolvieren. Dazu wählen Sie bei der Einschreibung die "Verlängerung der Prüfungen der körperlichen Eignung FBN". Sie können diese Prüfungen auch in einer anderen Feuerwehrschule als derjenigen, in der Sie Ihren FBN erlangt haben, erneuern.

Wenn Sie die Prüfungen der körperlichen Eignung nicht bestehen, müssen Sie sie erneut ablegen. Hierfür gibt es keine Wartezeit, Sie können sich sofort wieder einschreiben. Falls Sie - außer in Fällen höherer Gewalt - nicht zur Prüfung erscheinen, können Sie sich erst nach 6 Monaten (ab dem Datum der Nichtteilnahme) erneut einschreiben.

IHR FÖDERALER BEFÄHIGUNGSNACHWEIS

Wenn Sie die drei Module der föderalen Eignungsprüfungen (den Test der handwerklichen Fertigkeiten, die Prüfungen der körperlichen Eignung und gegebenenfalls den Kompetenztest) bestanden haben, erhalten Sie Ihren föderalen Befähigungsnachweis (FBN), der eine notwendige Voraussetzung für die Bewerbung bei der Feuerwehr ist.