Communes / Gemeinden : Amblève, Bullange, Burg-Reuland, Butgenbach, Eupen, La Calamine, Lontzen, Raeren et Saint-Vith / Amel, Büllingen,Burg-Reuland, Butgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren et Sankt-Vith.
Der Rat der Hilfeleistungszone DG hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 beschlossen, eine Anwerbungsreserve für zwei Stellen im Dienstgrad beruflicher Sergeanten (m/w/x) einzurichten.
Bedingungen:
Gemäß Artikel 37/1 des Königlichen Erlasses über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen gelten für Bewerber um eine Stelle als berufliche Sergeanten folgende Bedingungen:
1. Belgier oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein,
2. eine Führung aufweisen, die den Anforderungen der betreffenden Funktion entspricht. Der Bewerber legt einen Auszug aus dem Strafregister vor, der binnen einer Frist von drei Monaten vor dem äußersten Datum für die Einreichung der Bewerbungen ausgestellt worden ist,
3. die zivilen und politischen Rechte besitzen,
4. den Milizgesetzen genügen,
5. Inhaber des Führerscheins B sein,
6. Inhaber des Diploms der Stufe B sein,
7. Inhaber eines föderalen Befähigungsnachweises für den Kader des Personals im mittleren Dienst beziehungsweise im höheren Dienst sein, wie in Artikel 35 vorgesehen.
Es wird davon ausgegangen, dass Unteroffiziere oder Offiziere einer Zone die in § 1 Nr. 7 aufgeführte Bedingung erfüllen.
Ablauf und Inhalt der Prüfung:
Das Auswahlverfahren besteht aus den nachfolgenden Prüfungen:
Das Auswahlverfahren prüft die Motivation des Kandidaten und sein Übereinstimmen mit dem geforderten Funktionsprofil der Arbeitsordnung der Hilfeleistungszone DG.
Um das Auswahlverfahren zu bestehen, muss der Kandidat in allen Prüfungsteilen 50% der maximalen Punkte erreichen.
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
Praktische Modalitäten:
Der Kandidatur ist Folgendes beizufügen:
Die Kandidaturen sind bis zum 30. April 2026 einschließlich per E-Mail (bewerbung@hlzdg.be) einzureichen.
Am Ende der Probezeit greifen die Funktionsbeschreibungen 3, 12, 13 und 17 des Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen.
Der Arbeitsort kann in allen Wachen der HLZ DG sein.
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