Als Freiwilliger entscheiden Sie selbst, wann Sie sich zur Verfügung halten und abrufbar sind. Es liegt also in Ihrer Hand, sich eine bestimmte Zeit lang nicht zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise in den Urlaub zu fahren. Sie müssen jedoch die für Ihre Hilfeleistungszone geltende Verfügbarkeitspflicht berücksichtigen.

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