Hilfeleistungszonen können Bewerbern für die freiwillige Feuerwehr eine Wohnsitz- und Verfügbarkeitspflicht auferlegen, die freiwillige Personalmitglieder erfüllen müssen. Dies wird immer in der Stellenausschreibung für freiwillige Feuerwehrleute angegeben.
Beispielsweise kann eine Hilfeleistungszone zur Bedingung machen, dass ein Bewerber für die freiwillige Feuerwehr innerhalb einer bestimmten Entfernung zur Feuerwache wohnt. Das ist die sogenannte Wohnsitzpflicht. Ob eine Wohnsitzpflicht besteht und wie groß die Entfernung ist, ist von Feuerwache zu Feuerwache unterschiedlich.