Hilfeleistungszonen können Bewerbern für die freiwillige Feuerwehr eine Wohnsitz- und Verfügbarkeitspflicht auferlegen, die freiwillige Personalmitglieder erfüllen müssen. Dies wird immer in der Stellenausschreibung für freiwillige Feuerwehrleute angegeben.
Beispielsweise kann eine Hilfeleistungszone zur Bedingung machen, dass ein Bewerber für die freiwillige Feuerwehr innerhalb einer bestimmten Entfernung zur Feuerwache wohnt. Das ist die sogenannte Wohnsitzpflicht. Ob eine Wohnsitzpflicht besteht und wie groß die Entfernung ist, ist von Feuerwache zu Feuerwache unterschiedlich.
Genauso kann eine Hilfeleistungszone in der Stellenausschreibung eine Verfügbarkeitspflicht vorsehen. Das bedeutet, dass sich Bewerber für die freiwillige Feuerwehr verpflichten, während der Rufbereitschaft für Einsätze zur Verfügung zu stehen. Die Mindestverfügbarkeit wird in der Geschäftsordnung der jeweiligen Hilfeleistungszone festgelegt.
Genauere Informationen zu den Bedingungen der Wohnsitz- und Verfügbarkeitspflicht erhalten Sie bei der Zone oder Feuerwache, in der Sie arbeiten möchten.