Die Hilfeleistungszonen schließen für ihr freiwilliges Personal eine Arbeitsunfallversicherung ab. Das bedeutet, dass Sie als Freiwilliger im Fall eines Unfalls bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit oder bei einem Unfall, der sich auf dem Weg zur Feuerwache bzw. auf dem Rückweg nach Hause/zur Arbeit ereignet, Anspruch auf Entschädigung für den entstandenen Schaden haben. 

Darüber hinaus schließen die Hilfeleistungszonen für das freiwillige Personal eine zusätzliche Versicherung ab, die Entschädigung für während des Dienstes auftretende Verletzungen, Krankheiten oder Todesfälle bietet.