Als Freiwilliger dürfen Sie über einen Zeitraum von 12 Monaten höchstens 24 Stunden pro Woche zusätzlich zu Ihrer Haupttätigkeit arbeiten, wobei ein Arbeitszeitraum nie länger als 24 Stunden dauern darf, außer in Notsituationen. Für einen Zeitraum von 7 Tagen haben Sie grundsätzlich Anspruch auf 36 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Von dieser Regel kann abgewichen werden, sofern die Ruhezeit innerhalb von 14 Tagen gewährt wird.